Behandlung & Diagnostik

Behandlung & Diagnostik

Diagnostik, Therapie, Beratung und Prävention bei Störungen im Bereich der Sprache, des Sprechens, der Stimme, des Hörens und des Schluckens. Wir behandeln alle logopädischen Störungsbilder aller Altersgruppen. Wir lieben unsere Arbeit und freuen uns über die Erfolge unserer Klienten.

Behandlungsfelder

unterstützte Kommunikation

Elternprogramm

Sprachtherapie und Logopädie

Im Handlungsfeld der ambulanten sprachtherapeutischen Praxis siedeln sich verschiedene Berufsgruppen an, die individuelle Behandlungsschwerpunkte gebildet haben. So finden Sie bei uns eine „bunte Mischung“ aus akademischen SprachtherapeutInnen, die ein fünfjähriges Universitätsstudium absolviert haben und LogopädInnen, die sich nach Ihrer dreijährigen Ausbildung einer staatlichen Prüfung unterzogen haben. Wir behandeln als Team sämtliche Störungen, die die Sprache, das Sprechen, die Stimme und das Schlucken sowie das Lesen und Schreiben betreffen. Als Heilmittelerbringer leisten wir neben weiteren therapeutischen Berufsgruppen (z.B. Ergo- und Physiotherapie) einen Beitrag zur medizinischen Grundversorgung.

Diagnostik

Neben einem ausführlichen Anamnesegespräch erfolgt zu Therapiebeginn in einer oder mehreren Sitzungen eine ausführliche Untersuchung, in welcher genau herausgefunden wird, welche Bereiche (z.B. Redefluss wie Poltern oder Stottern, Wortschatz, Grammatik, Sprachverständnis, Lesen, Schreiben, Grammatik, Aussprache, etc.) defizitär oder verzögert entwickelt und damit behandlungsbedürftig sind.

Hierzu nutzen wir standardisierte Tests, die sich auch in den Leitlinien der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften wiederfinden. Diese sind systematisch entwickelte Hilfen zur Entscheidungsfindung in spezifischen Situationen und beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen (Quelle: http://www.awmf.org/leitlinien.html)

Daneben besteht auch die Möglichkeit Fragebögen in die Einschätzung einzubeziehen.

Die Ergebnisse der Diagnostik zeigen wir auf und erklären diese, genauso wie die abgeleiteten Ziele und deren priorisierte Behandlungsabfolge.

Eine Prognose, den Behandlungsverlauf und die –dauer betreffend, kann man nur schwer geben, da sich jedes Kind anders unter der Therapie entwickelt. Häusliches Üben und die Nutzung von familiären Ressourcen (z.B. sprachförderliche Grundhaltung, Einsatz des korrektiven Feedbacks, Umsetzung von Übungsideen, etc.) sowie die regelmäßige oder hochfrequente Therapie können den Lernprozess beschleunigen.

Am Ende einer Verordnung erstellen wir einen Kurzbericht oder ausführlichen Bericht (je nach Anforderung) an den Arzt, um über den Stand des Behandlungsfortschritts zu informieren und gegebenenfalls eine Fortsetzung der Therapie oder eine Therapiepause zu empfehlen.

Im Rahmen einer Bedarfsdiagnostik erfolgt in sinnvollen Abständen eine Kontrolle des Behandlungsfortschritts, wessen Ergebnisse die Weiterbehandlung beeinflusst.

Behandlung

Behandlungsziele

Mit jedem Patienten verfolgen wir ganz individuelle Ziele zur Erreichung bestmöglicher Kommunikation und damit Teilhabe am Leben.

Wir geben Ihnen Strategien, Tipps und Tricks in Anlehnung an evaluierte Konzepte an die Hand, die wir gemeinsam erproben und damit Entwicklungsanreize setzen.

Sollten auch wir an Grenzen kommen oder sich Effekte nicht wie gewünscht einstellen, dann versuchen wir vorerst gemeinsam mit Ihnen die Möglichkeit einer Sprachheilrehabilitation zu besprechen und Sie zu dem Weg dorthin zu begleiten. Je hochfrequenter Sie dort eine Therapie (z.B. täglich über einen Zeitraum von vier Wochen) erhalten, desto schneller können sich positive Effekte evozieren lassen. Im Anschluss kann eine Fortführung der ambulanten Therapie erfolgen, um Sie beim Umgang mit „Restsymptomen“ zu unterstützen.

Behandlungsdauer

In der Regel erhalten die Patienten 1-2x pro Woche für 30/ 45 oder 60 Minuten Therapie einzeln oder in der Gruppe. Die Termine finden wir mit Ihnen individuell, je nach Kapazität der TherapeutInnen und Ihren zeitlichen Möglichkeiten.

Die Therapiedauer ist sehr unterschiedlich.

Es liegt im Ermessen des verordnenden Arztes, ob er der Fortführung der Therapie nach unserer Empfehlung entspricht und diese umsetzt. Es können auch weitere differenzialdiagnotische Termine (z.B. Hörtest) erneut als Bewilligungsgrundlage erfolgen.

Nach längeren fortdauernden Behandlungsintervallen kann auch eine Therapiepause angezeigt mit anschließender Wiedervorstellung nach einem individuell vereinbarten Zeitraum (z.B. 3-6 Monaten)

Hausbesuche

Im besten Fall und nach möglicher terminlicher Vereinbarung erfolgen die Therapien in unseren zugelassen Räumen in der Friedrichstraße 11.

Sollte der Arzt einen Hausbesuch aus Gründen wie beispielsweise Gehunfähigkeit ausnahmsweise verordnen, führen wir diese wenn möglich im Stadtgebiet durch.

Behandlungen im Pflegeheim oder der Tagespflege, von Kindern mit Integrativstatus in Kindertagesstätten und Schulen (als Ganztagseinrichtung und mit speziell ausgebildetem Personal) sind nach Anfrage eingeschränkt und nach ärztlicher Verordnung möglich.

Terminabsagen

Es ist wichtig, dass Sie die regelmäßig vereinbarten Termine einhalten. Je engmaschiger diese stattfinden können, desto höher ist der Therapieeffekt. Es sollte in Ihrem Interesse sein, die Behandlungstermine zuverlässig wahrzunehmen.

Die Therapeutin nimmt sich für diesen Termin ausschließlich Zeit für Sie. Innerhalb der Therapiezeit erfolgt ebenso eine Beratung sowie Anleitung zum häuslichen Üben.

Es kommt vor, dass man aus dringenden und unvorhersehbaren Gründen den Termin nicht einhalten kann. In diesem Fall bitten wir Sie, uns dies so früh wie möglich, spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitzuteilen. Dies ist telefonisch, als Mailboxnachricht oder sms/ whatsapp möglich.

Für unentschuldigtes Fehlen oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine stellen wir Ihnen eine Rechnung über eine Verweilgebühr aus (Regelung des § 615 BGB).

Sollte der letzte Falls häufig vorkommen, müssen wir leider die Therapie abbrechen und den Termin für andere Patienten freigeben, denn diese Situation ist sowohl therapeutisch als auch wirtschaftlich nicht tragbar.

Behandlungskosten

Die logopädische Verordnung gehört zur Heilmittelversorgung und damit zur medizinischen Grundversorgung.

Gesetzlich Versicherte

Die Kosten der Behandlung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bei Patienten bis zum 18. Lebensjahr, sobald Sie vom Arzt eine Heilmittelverordnung ausgestellt bekommen haben und damit die Notwendigkeit der Behandlung besteht.

Eine Zuzahlungspflicht besteht ab dem 18. Lebensjahr. Die Höhe der Zuzahlung besteht aus 10€ Verordnungsgebühr plus 10% des Verordnungswertes. Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Zuzahlung von Ihnen im Laufe der Behandlung einzuziehen.

Ausgenommen von der Zuzahlungspflicht sind Versicherte der Freien Arzt- und Medizinkasse, der Berufsgenossenschaften und Gemeindeunfallversicherungen, der Postbeamtenkrankenkasse A sowie der Freien Heilfürsorge (Polizei, Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Zivildienst). Auch Heimbewohner sind in der Regel von der Zuzahlung befreit.

Haben Sie Ihre individuelle Belastungsgrenze innerhalb eines Kalenderjahres erreicht, können Sie sich von der Krankenkasse von der Zuzahlung befreien lassen.

Privat Versicherte

Mit Beginn der Behandlung bei uns schließen wir automatisch einen Behandlungsvertrag ab, in dem Sie sich verpflichten, die Behandlungskosten zu tragen.

Am Ende der Behandlung stellen wir Ihnen unsere Therapieleistungen in Rechnung. Sie können Ihre Rechnung sodann bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen und eine Kostenerstattung einfordern.

Der Umfang der Kostenerstattung hängt von dem jeweiligen Tarif der privaten Krankenkassen ab, den Sie gewählt haben. Je nach Beitrag variieren auch die einzelnen Erstattungsbeträge.

Bei den privaten Krankenkassen bestimmen also die Beiträge den Erstattungsumfang – anders als bei den gesetzlichen Krankenkassen.

Da wir Ihre jeweiligen Tarife nicht kennen und auf die Wahl des Tarifes keinerlei Einfluss haben, machen wir Sie vor Therapiebeginn darauf aufmerksam, welche Beträge wir für die Therapien in Rechnung stellen und dass Sie als Versicherter letztlich das Risiko tragen, dass Ihre private Krankenkasse die Kosten nicht (vollständig) übernimmt bzw. erstattet.

Darüber hinaus verlangt auch das Patientenrechtegesetz seit 2013, dass wir Sie als Patient vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren müssen, wenn der Behandelnde weiß, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten nicht gesichert ist oder sich nach den Umständen hierfür hinreichende Anhaltspunkte ergeben (§ 630 c Abs. 3 BGB).

und vereinbaren Sie mit uns ein Kennenlernen.
Wir freuen uns über eine Nachricht über unser Kontaktformular >>

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