Legasthenie

Liest es sehr langsam, fehlerhaft oder versteht das Gelesene nicht?

Macht Ihr Kind sehr viele Rechtschreibfehler?

Kennen Sie Hausausgabenkonflikte oder Lernunlust, vielleicht auch Schulangst?

Legasthenie – Was ist das?

Legasthenie diagnostizieren

Eine genaue Abklärung der Lese- und/oder Rechtschreibschwierigkeiten im Rahmen einer umfangreichen Diagnostik ist wichtig. Im Vorfeld der Diagnose empfehlen wir daher auch die enge Abstimmung zwischen allen Beteiligten: Eltern, Schule und Lehrkräften/ Therapeuten.

Wer diagnostiziert?

Die medizinische Diagnose einer Lese-/Rechtschreibstörung wird bei Kindern und Jugendlichen durch:

  • Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie,
  • Kinder- und Jugendpsychotherapeuten
  • psychologische Psychotherapeuten gestellt.

     

Hierzu können Sie eine entsprechende Praxis für Kinder- und Jugendpsychotherapie oder ein Sozialpädiatrisches Zentrum aufsuchen. Diese finden Sie unter:

www.arzt-auskunft.de oder wählen Sie die 116117.

Wir empfehlen hierzu den BVL Fachinformationsfilm: 

Diagnose Legasthenie

Therapie

Nach einer Ableitung individueller Therapieziele, erfolgt die Therapie nach einem der standardisierten Therapie- bzw. Förderprogramme für das Lesen und Schreiben.

Eine Lese- und/oder Rechtschreibstörung ist nicht heilbar. Eine frühzeitige und gezielte Therapie kann jedoch helfen, Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben deutlich zu mindern und den Verlauf einer Legasthenie positiv zu beeinflussen.

Eine Legasthenie-Therapie setzt direkt an den Lese- und/oder Rechtschreibschwierigkeiten an, um diese langfristig zu verbessern. Im Verlauf der Behandlung werden gemeinsam mit dem Kind, Jugendlichen oder Erwachsenen effektive Strategien entwickelt, um mit den Problemen beim Lesen und Schreiben umzugehen. Bei einer ganzheitlichen Legasthenie-Therapie bzw. Lerntherapie werden außerdem individuell passende Lernstrategien entwickelt und die seelische Stabilität gefördert.

Das genaue Vorgehen wird im folgenden Informationsfilm erläutert:

Weitere Informationen oder Fachinformationsfilme finden Sie unter:

Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie

Interdisziplinäre Zusammenarbeit

Uns ist es wichtig, dass wir das Kind und Sie als Eltern rundum mit Informationen versorgen. Gern beraten wir zu den Möglichkeiten einer Diagnostik im Rahmen der Phoniatrie/ Pädaudiologie/ Sozialpädiatrischem Zentrum. Auch zu den betreuenden Pädagogen in der Schule nehmen wir Kontakt auf und erklären das vorliegende Störungsbild sowie Möglichkeiten zur schulischen Unterstützung, Nachteilsausgleich etc..

Kosten

Für Kinder und Jugendliche mit Legasthenie sind die Fördermöglichkeiten in der Schule oft nicht ausreichend, sodass sich zusätzlich eine geeignete Therapie empfiehlt. Eine Kostenübernahme für eine außerschulische Förderung im Zusammenhang mit Legasthenie ist jedoch in den meisten Fällen nicht gegeben.

Mögliche Kostenübernahme durch das Jugendamt

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit, beim örtlichen Jugendamt einen Antrag auf „Eingliederungshilfe“ zu stellen. Wird der Antrag bewilligt, übernimmt das Jugendamt die Kosten für die außerschulische Förderung. Der Gesetzgeber setzt hierfür eine drohende seelische Behinderung voraus.

Vorgaben für den Anspruch auf die sogenannte Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII:

„Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Von einer seelischen Behinderung bedroht im Sinne dieses Buches sind Kinder oder Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist.“

In sonstigen Fällen können Familien eine Therapie als Selbstzahler finanzieren.

Weitere Informationen

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